Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten werden Halternachfragen auch nicht dadurch gelöst, dass man persönlich in den Keller der Zulassungsbehörde stapft und nach staubigen Ordnern sucht.
Nein, das geschieht alles vollautomatisch, ohne dass ein Richter das genehmigen muss.
Im Internet ist aber jede Feststellung dessen, wer wann was gemacht hat die Böse Handlung eines Überwachungsstaates.